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Die Aufgaben des Wupperverbandes

Der Wupperverband wurde 1930 gegründet mit der Zielsetzung, die wasserwirtschaftlichen Aufgaben im 813 km² großen Einzugsgebiet der Wupper über kommunale Grenzen hinweg zu erfüllen.
Die Aufgaben des Wupperverbandes sind festgelegt und beschrieben im Gesetz über den Wupperverband (Wupperverbandsgesetz) vom 15.12.1992. Der Wupperverband erfüllt seine Aufgaben mit der Ausrichtung, Dienstleister für seine Mitglieder zu sein.

Gesetzliche Aufgaben
Der Wupperverband ist ein sondergesetzlicher Wasserverband und übernimmt als Körperschaft öffentlichen Rechts folgende hoheitliche Aufgaben:
  • Abwasserreinigung mit Klärschlammentsorgung,
  • Hochwasserschutz,
  • Niedrigwasseraufhöhung,
  • Trinkwasserbereitstellung aus der Großen Dhünn-Talsperre,
  • ökologische Entwicklung der Flüsse und Bäche
  • sowie die Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Grundlagen
Diese Aufgaben sind durch das Wupperverbandsgesetz geregelt.

Der Wupperverband als Dienstleister
Der Wupperverband versteht sich mehr und mehr als Dienstleister: Damit ist zum einen das Verständnis des Wupperbandes gegenüber seinen Mitgliedern gemeint. Zum anderen bietet der Wupperverband auch Dienstleistungen im klassischen Sinne an. Hier bringt der Wupperverband seine jahrzehntelangen Erfahrungen in allen Bereichen rund um die Wasserwirtschaft ein. Diese Dienstleistungen erbringt der Wupperverband in Kooperation mit seiner Tochtergesellschaft, der Wupperverbandsgesellschaft für integrale Wasserwirtschaft (WiW).